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Nutzungsbedingungen arbeitsschutz24 

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Portals „arbeitsschutz24“ (nachfolgend „as24-Portal“ oder „Portal“) einschließlich aller darüber bereitgestellten Webanwendungen, mobil nutzbaren Anwendungen – insbesondere der Begehungs-App –, Schnittstellen und KI-gestützten Funktionen. Das Portal stellt digitale Services zur Unterstützung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zur Verfügung.

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(2) Das Portal richtet sich an zwei Nutzergruppen, die im Portal über den Typ der Organisation unterschieden werden:

  • Freelancer-Organisationen: selbstständige Fachkräfte für Arbeitssicherheit und gewerbliche Dienstleister im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die mehrere Kund:innen betreuen;

  • interne Organisationen: Personen, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz für ihren eigenen Arbeitgeber verantworten.

Der Typ der Organisation bestimmt den Funktionsumfang, die Navigation und die Landeseite des Portals. Diese Nutzungsbedingungen gelten für beide Gruppen; wo einzelne Regelungen nur für einen Organisationstyp gelten, ist dies ausdrücklich angegeben.

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(3) Betreiber des as24-Portals ist die Prevention Tech Hub GmbH, Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 265193, vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Senft (nachfolgend „Betreiber“). Der Betreiber ist über kontakt@arbeitsschutz24.de sowie über die Kontaktmöglichkeiten unter www.arbeitsschutz24.de/kontakt erreichbar. Diese Kontaktstelle ist zugleich die einheitliche Kontaktstelle für Nutzer:innen im Sinne des Art. 12 und die Kontaktstelle für Behörden im Sinne des Art. 11 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste – „DSA“).

 

(4) Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Nutzer:innen finden keine Anwendung, es sei denn, der Betreiber hat ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt.

 

(5) Neben diesen Nutzungsbedingungen gelten für kostenpflichtige Abonnements, für Organisationslizenzen und für die Buchung zusätzlicher digitaler Services – insbesondere Online-Unterweisungen – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gehen für das jeweilige entgeltliche Vertragsverhältnis die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor; im Übrigen gelten diese Nutzungsbedingungen.

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2. Vertragsschluss, Benutzer:innenkonto und Willkommens-Wizard

(1) Für die Nutzung des as24-Portals ist eine Registrierung und die Erstellung eines Benutzer:innenkontos erforderlich. Die Bereitstellung des Portals erfolgt im jeweils gebuchten Leistungsumfang.

(2) Der Zugang zur Registrierung erfolgt über die Webseite www.arbeitsschutz24.de.

(3) Die Registrierung erfordert eine E-Mail-Adresse, die Angabe von Vor- und Nachname und ein Kennwort („Login-Daten“). Der/Die Nutzer:in sichert zu, dass die verwendeten Daten zutreffend und vollständig sind, dass er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und dass die Voraussetzungen der Ziffer 5 Abs. 1 erfüllt sind. 

(4) Durch Abschluss des Registrierungsvorgangs und Erstellung eines Benutzer:innenkontos kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem/der Nutzer:in und dem Betreiber zustande. Für entgeltliche Leistungen ist ein gesonderter Vertragsschluss erforderlich; für Organisationslizenzen gilt Ziffer 3 Abs. 9.

(5) Die Erstellung eines Benutzer:innenkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit dem Betreiber.

(6) Beim ersten Aufruf des Portals nach der Registrierung wird der/die Nutzer:in einmalig aufgefordert, den Typ der Organisation zu wählen (Betreuung mehrerer Kund:innen als Freelancer oder Verantwortung für den Arbeitsschutz im eigenen Unternehmen) und im zweiten Fall den Namen des Unternehmens anzugeben. Die Auswahl ist Voraussetzung für die Nutzung des Portals, weil sich Funktionsumfang, Navigation und Landeseite nach ihr richten. Der angegebene Unternehmensname wird zum Namen der Organisation.

(7) Mit der Angabe des Unternehmensnamens sichert der/die Nutzer:in zu, zur Anlage der Organisation für dieses Unternehmen befugt zu sein. Eine Änderung des Typs der Organisation ist nicht selbst vornehmbar; sie erfolgt auf Anfrage über kontakt@arbeitsschutz24.de.

(8) Der Betreiber ist berechtigt, die Registrierung abzulehnen. Ein Anspruch auf Registrierung oder auf Bereitstellung eines Benutzer:innenkontos besteht nicht.

(9) Vertragssprache ist deutsch. Erklärungen im Rahmen des Nutzungsvertrages können in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail, abgegeben werden.
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3. Organisationen, Rollen und Organisationslizenzen

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1) Ein Benutzer:innenkonto wird grundsätzlich allein genutzt; ihm ist technisch eine Organisation zugeordnet, die eins zu eins mit dem Konto verknüpft ist, den Namen des/der Nutzer:in bzw. des Unternehmens trägt und im Portal nicht in Erscheinung tritt. Die Regelungen zu Einladung, Rollen und Lizenzplätzen nach Abs. 2 bis 7 gelten in diesem Fall nicht. Der Betreiber kann eine Organisation auf Anfrage für die Nutzung durch mehrere Personen freischalten (nachfolgend „Multi-User-Organisation"); erst mit dieser Freischaltung können weitere Benutzer:innenkonten hinzukommen. Einer Organisation kann ein gemeinsamer Leistungsumfang zugeordnet werden (nachfolgend „Organisationslizenz"); der Nutzungsvertrag nach Ziffer 2 besteht unabhängig hiervon mit jeder einzelnen Nutzer:in. Vertragspartner:in des Betreibers für eine Organisationslizenz ist das Unternehmen oder die selbstständig tätige Person, für das bzw. für die die Organisation angelegt wird (nachfolgend „Lizenznehmerin").

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(2) In einer Multi-User-Organisation können weitere Nutzer:innen durch eine Person mit Verwaltungsrechten per Einladung an eine E-Mail-Adresse aufgenommen werden. Die einladende Person legt dabei die Rolle der eingeladenen Person fest. Die eingeladene Person registriert sich über die reguläre Registrierungsseite und wird der einladenden Organisation zugeordnet; die Auswahl nach Ziffer 2 Abs. 6 entfällt in diesem Fall. Eine Einladung ist 30 Tage gültig und kann bis zur Annahme zurückgezogen oder erneut versendet werden. Ein Anspruch auf Freischaltung als Multi-User-Organisation oder auf eine bestimmte Anzahl von Lizenzplätzen besteht nicht; die Anzahl der Lizenzplätze richtet sich nach dem gebuchten Umfang (Abs. 8).

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(3) Innerhalb einer Organisation stehen die folgenden Rollen zur Verfügung:

  • Inhaber: vollständiger Zugriff auf die Inhalte der Organisation und alle Verwaltungsrechte. Der Inhaber kann seine Rolle an ein anderes Mitglied der Organisation übertragen; ihm können die Rechte durch andere Mitglieder nicht entzogen werden.

  • Verwaltung: dieselben Rechte wie der Inhaber, mit Ausnahme des Entzugs von Rechten des Inhabers.

  • Vollzugriff: vollständiger Zugriff auf die Inhalte der Organisation ohne Verwaltungsrechte.

  • Eingeschränkter Zugriff (nur in Freelancer-Organisationen): Zugriff auf Kunden- und Auftragsdaten ausschließlich für diejenigen Kund:innen, für die die Nutzer:in als Leistungserbringer:in im Auftrag angelegt ist. Sichtbar sind die Auftragsdaten des jeweiligen Leistungsjahres sowie der Jahre unmittelbar davor und danach. Vertragsdaten der Kund:innen sind nicht sichtbar.

 

(4) Die Zuweisung und Änderung von Rollen obliegt allein der Organisation. Der Betreiber nimmt keine Rollenzuweisung vor und prüft nicht, ob eine Rollenzuweisung im Innenverhältnis der Organisation zulässig ist. Steht innerhalb einer Organisation kein Inhaber mehr zur Verfügung, kann der Betreiber auf Antrag der Lizenznehmerin und nach Nachweis der Berechtigung ein anderes Mitglied als Inhaber bestimmen.

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(5) Der Betreiber weist darauf hin, dass Nutzer:innen mit den Rollen Inhaber, Verwaltung und Vollzugriff Einsicht in sämtliche Inhalte der Organisation erhalten, einschließlich der von anderen Nutzer:innen eingestellten Inhalte. Die Organisation ist dafür verantwortlich, Rollen nur in dem Umfang zu vergeben, der nach ihren eigenen datenschutz-, arbeits- und berufsrechtlichen Verpflichtungen zulässig ist, und ihre Nutzer:innen hierüber zu informieren.

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(6) Die im Organisationskontext erstellten und eingestellten Inhalte sind der Organisation zugeordnet und verbleiben bei ihr, wenn ein Mitglied die Organisation verlässt. Das persönliche Benutzer:innenkonto der ausscheidenden Person bleibt hiervon unberührt; es verliert lediglich den Zugang zur Organisation und zu deren Inhalten. Die Angabe, welche Nutzer:in einen Inhalt erstellt oder freigegeben hat, bleibt erhalten.

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(7) Die im Rahmen einer Organisationslizenz erworbenen Lizenzplätze können innerhalb der Organisation auf andere Nutzer:innen übertragen werden. Ein Lizenzplatz darf zu einem Zeitpunkt jeweils nur einer natürlichen Person zugeordnet sein; die gemeinsame Nutzung eines Benutzer:innenkontos durch mehrere Personen bleibt auch innerhalb einer Organisation untersagt (Ziffer 10 Abs. 2).

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(8) Die Organisationslizenz gilt einheitlich für alle Mitglieder der Organisation. Zu einer Organisation können ausschließlich Benutzer:innenkonten mit einer Professional-Lizenz verbunden werden; alle Mitglieder verfügen daher über den Leistungsumfang des Professional-Abonnements nach Ziffer 5 Abs. 4. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach dem mit dem Betreiber vereinbarten Umfang.

 

In internen Organisationen ergibt sich der Umfang darüber hinaus aus dem gebuchten Paket und umfasst insbesondere:

  • die Anzahl der Bearbeiter-Lizenzen, also der Benutzer:innenkonten, die im Portal arbeiten können;

  • das Kontingent an Objekten, aufgeschlüsselt in Tätigkeitsprofile, Gefahrstoffe, Arbeitsmittel und Dokumenten-Speicher.

 

Die gebuchten und genutzten Kontingente sind für alle Mitglieder in der Organisationsansicht einsehbar. Online-Unterweisungen sind in beiden Fällen nicht Teil des Leistungsumfangs der Organisationslizenz, sondern werden gesondert für den jeweiligen Zeitraum gebucht.

 

(9) Organisationslizenzen werden über den Konfigurator ermittelt, der über die Shop-Seite im Portal erreichbar ist. Aus der Konfiguration erzeugt der Betreiber ein Angebot; der Vertrag über die Organisationslizenz kommt mit der Annahme dieses Angebots durch die Lizenznehmerin in Textform und der Bestätigung durch den Betreiber zustande. Die Einrichtung der Kontingente erfolgt nach Zahlungseingang; ein Anspruch auf sofortige Einrichtung besteht nicht.

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(10) Die Vergütung wird für einen Abrechnungszeitraum von sechs Monaten im Voraus in Rechnung gestellt. Andere Zahlungsarten als die Zahlung per Rechnung stehen für Organisationslizenzen nicht zur Verfügung. Der Betreiber übersendet spätestens 14 Tage vor Ablauf des Abrechnungszeitraums eine Rechnung für den folgenden Zeitraum. Mit deren Bezahlung setzt sich die Organisationslizenz um einen weiteren Abrechnungszeitraum fort. Wird die Rechnung nicht bis zum Ablauf des Zahlungsziels bezahlt, endet die Organisationslizenz mit Ablauf des Zahlungsziels, ohne dass es einer Kündigung bedarf; bis dahin bleibt sie bestehen.

 

(11) Die Lizenznehmerin kann auf eine Fortsetzung jederzeit durch Erklärung in Textform verzichten. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Lizenzplätze oder nicht genutzte Zeiträume erfolgt nicht.

 

(12) Die Organisationslizenz kann Leselizenzen für das Führungskräfteportal „sicher&gesund“ umfassen. Für die Nutzung dieses Portals durch die Führungskräfte gelten die dortigen Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise. Die Organisation entscheidet, welchen Personen sie eine Leselizenz zuweist, und ist dafür verantwortlich, diese Personen über die Datenverarbeitung zu informieren.

 

(13) Endet eine Organisationslizenz, gilt für den Datenexport und die Löschung Ziffer 16.

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4. Testphase und Leistungszustände

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(1) Der Betreiber räumt neu registrierten Organisationen einen befristeten Zugang mit erweitertem Funktionsumfang ein (nachfolgend „Testphase“). Die Testphase ist der Organisation als Ganzes zugewiesen; sie endet für alle Mitglieder der Organisation zum selben Zeitpunkt, unabhängig davon, wann sie der Organisation beigetreten sind. Über Beginn und Ende der Testphase informiert der Betreiber per E-Mail und im Portal.

 

(2) Für interne Organisationen beträgt die Testphase 14 Tage. Nach ihrem Ablauf bleibt die Organisation für weitere zwei Monate mit einem eingeschränkten Funktionsumfang nutzbar; in diesem Zeitraum entfallen insbesondere die KI-gestützten Funktionen und das Gefahrstoffmodul. Der Datenexport nach Ziffer 16 Abs. 5 bleibt in diesem Zeitraum verfügbar. Wird bis zum Ablauf dieser zwei Monate keine Organisationslizenz gebucht, endet der Zugang zum Portal, und der Betreiber leitet die Löschung der Inhalte nach Ziffer 16 Abs. 4 ein.

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(3) Der Betreiber ist berechtigt, Dauer und Umfang der Testphase für künftige Registrierungen zu ändern oder die Testphase einzustellen. Für bereits laufende Testphasen gilt die bei Registrierung mitgeteilte Dauer. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Wiederholung einer Testphase besteht nicht.

 

(4) Der Betreiber kann eine Testphase vorzeitig beenden, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 5 Abs. 1 nicht vorliegen oder die Testphase missbräuchlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch mehrfache Registrierung derselben Organisation.

 

(5) Für die Haftung während der Testphase und in den unentgeltlichen Leistungszuständen gilt Ziffer 14 Abs. 7.

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5. Leistungsbeschreibung und Nutzung des Portals

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(1) Die Nutzung des as24-Portals ist ausschließlich den folgenden Personen gestattet, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf dem Portal registriert sind:

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  • Personen, die im Kontext von Arbeitssicherheit bzw. Gesundheitsschutz gewerblich oder selbstständig beruflich als sog. Freelancer tätig sind;

  • Beschäftigte gewerblicher Dienstleister im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die über eine Organisation Zugang erhalten;

  • Beschäftigte, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz für ihren eigenen Arbeitgeber verantworten und über eine interne Organisation Zugang erhalten.

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Die Nutzung erfolgt in allen drei Fällen zu beruflichen Zwecken und nicht zu privaten Zwecken; Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Betreiber ist berechtigt, einen Nachweis der Nutzungsberechtigung zu verlangen – bei selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit etwa eine Gewerbeanmeldung oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bei Beschäftigten die Zugehörigkeit zum Unternehmen der Organisation – und den Zugang bis zur Vorlage auszusetzen.

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(2) Bei der Nutzung des as24-Portals können – je nach Typ der Organisation und gebuchtem Leistungsumfang – insbesondere die folgenden Dienste in Anspruch genommen werden:

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  • Erstellung, Verwaltung und Vorlagenpflege von Gefährdungsbeurteilungen, auch KI-gestützt

  • Gefahrstoffmodul zur Auswertung von Sicherheitsdatenblättern und zur Erstellung von Entwürfen für Betriebsanweisungen und Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen, einschließlich EMKG-gestützter Bewertung

  • Verwaltung von Arbeitsmitteln einschließlich Betriebsanweisungen

  • Begehungsdokumentation über die Begehungs-App einschließlich Offline-Erfassung und automatisierter Berichtserstellung

  • Dokumentenablage im Rahmen des jeweils gebuchten Speicherkontingents

  • KI-gestützte Recherche in Vorschriften und Regelwerken des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

  • Buchung und Konfiguration von Online-Unterweisungen (Web Based Trainings)

  • Organisationsverwaltung mit Rollen- und Rechteverwaltung nach Maßgabe der Ziffer 3

 

(3) Ergänzend stehen Freelancer-Organisationen insbesondere die Kunden-, Vertrags- und Auftragsverwaltung mit digitalen Leistungsnachweisen, die Leistungserfassung, die Auftragsbörse nach Ziffer 8 sowie das Kundenportal zur Bereitstellung von Dokumenten für Ansprechpartner:innen der eigenen Kund:innen zur Verfügung. Diese Funktionen stehen internen Organisationen nicht zur Verfügung, weil dort kein Kundenverhältnis besteht; an ihre Stelle treten das Cockpit mit Kennzahlen und Fristenübersicht als Landeseite sowie die Stammdaten des eigenen Unternehmens als Einstieg.

 

(4) Der Funktionsumfang, die Nutzungsgrenzen und die Kontingente richten sich nach dem Typ der Organisation und dem gebuchten Leistungsumfang. Für Freelancer-Organisationen ist die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung unter www.arbeitsschutz24.de/abos abrufbar. Für interne Organisationen ergibt sich der Leistungsumfang vor der Buchung aus dem Konfigurator, der über die Shop-Seite im Portal – auch während der Testphase – erreichbar ist, und nach der Buchung aus der Kontingentübersicht in der Organisationsansicht.

 

(5) Der Betreiber stellt das Portal nach dem jeweiligen Stand der Technik zur Verfügung und ist bemüht, einen möglichst störungsfreien Betrieb sicherzustellen. Dies kann sich naturgemäß nur auf Leistungen erstrecken, die innerhalb seines Einflussbereichs liegen. Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang zum Portal zeitweise einzuschränken, etwa im Rahmen planbarer Wartungsarbeiten, bei Kapazitätsengpässen, aus Gründen der Betriebs- und IT-Sicherheit oder aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs. Planbare Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, in den Nachtstunden durchgeführt; führen sie zu einer erheblichen Einschränkung, kündigt der Betreiber sie mit angemessener Frist im Portal an. Für kostenpflichtige Angebote gelten ergänzend die Verfügbarkeitsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(6) Der Betreiber ist berechtigt, das Portal weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist – insbesondere wegen technischer Weiterentwicklung, geänderter Sicherheitsanforderungen, einer Änderung der Rechtslage oder anerkannter Regelwerke oder wegen des Wegfalls von Leistungen Dritter – und der vertraglich vereinbarte Leistungszweck nicht erheblich beeinträchtigt wird. Führt eine Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des vereinbarten Leistungsumfangs eines kostenpflichtigen Abonnements oder einer Organisationslizenz, informiert der Betreiber mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform; der/die Nutzer:in bzw. die Lizenznehmerin ist in diesem Fall berechtigt, das betroffene Abonnement oder die Organisationslizenz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu beenden.

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6. Begehungs-App und Offline-Nutzung

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(1) Die Begehungs-App wird als Webanwendung bereitgestellt, die über das Portal aufgerufen und auf dem Endgerät als Anwendung eingerichtet werden kann (Progressive Web App). Ein Bezug über einen App-Store ist nicht erforderlich. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Begehungs-App entsprechend.


(2) Unterstützt werden jeweils die aktuelle und die unmittelbar vorhergehende Hauptversion der verbreiteten Browser (insbesondere Google Chrome, Microsoft Edge, Apple Safari und Mozilla Firefox).

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(3) Offline erfasste Daten werden zunächst ausschließlich auf dem Endgerät gespeichert und erst mit der Synchronisierung in das Portal übertragen. Der/Die Nutzer:in ist für den Schutz des Endgeräts verantwortlich, insbesondere für Geräteverschlüsselung und Zugriffsschutz, und wird erfasste Daten zeitnah synchronisieren. Für Datenverluste, die auf einer unterbliebenen Synchronisierung oder auf dem Endgerät beruhen, haftet der Betreiber nicht.

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7. Nutzung von KI-gestützten Funktionen

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(1) Das Portal stellt KI-gestützte Funktionen als unterstützendes Hilfsmittel bereit. Der Betreiber weist darauf hin, dass der/die Nutzer:in bei der Nutzung dieser Funktionen mit einem KI-System interagiert und dass die damit erzeugten Inhalte künstlich erzeugt oder bearbeitet sind (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – „KI-VO“). KI-generierte Inhalte können Fehler, Unvollständigkeiten oder fachlich unzutreffende Aussagen enthalten; das gilt auch für Angaben zu Fundstellen in Vorschriften und Regelwerken. Der/Die Nutzer:in ist verpflichtet, alle KI-generierten Inhalte vor ihrer Verwendung sorgfältig fachlich zu prüfen, freizugeben und – soweit erforderlich – zu berichtigen. Dies gilt insbesondere bei sicherheitsrelevanten Dokumenten wie Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, bei Unterweisungsinhalten sowie bei rechtlichen oder normativen Angaben. Die Verantwortung für den Einsatz und die Weitergabe KI-generierter Inhalte liegt ausschließlich beim Nutzer/bei der Nutzerin.

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(2) KI-Funktionen ersetzen nicht die nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder einschlägigen DGUV-Vorschriften erforderliche Fachkunde qualifizierter Fachkräfte und keine nach diesen Vorschriften erforderliche eigenverantwortliche Beurteilung. Sie können ausschließlich unterstützend eingesetzt werden. Der Betreiber schuldet keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall.

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(3) Der/Die Nutzer:in ist verpflichtet, keine personenbezogenen Daten Dritter in KI-Funktionen einzugeben, sofern hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Die Eingabe personenbezogener Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO – insbesondere von Gesundheitsdaten, arbeitsmedizinischen Befunden und Ergebnissen von Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen – ist untersagt. Untersagt ist ferner die Eingabe von Geschäftsgeheimnissen Dritter sowie von Inhalten, an denen der/die Nutzer:in nicht die erforderlichen Rechte hält.

 

(4) Die KI-gestützten Funktionen werden über Microsoft Azure in der Rechenzentrumsregion Frankfurt am Main betrieben; eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt. Eingaben und Ausgaben werden ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung verarbeitet. Eine Nutzung der Inhalte des/der Nutzer:in zum Training oder zur Weiterentwicklung von KI-Modellen findet nicht statt. Weitere Informationen enthält die Datenschutzinformation.

 

(5) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Konformität KI-generierter Inhalte. Ziffer 14 dieser Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.

 

(6) Der Betreiber ist berechtigt, KI-Funktionen nach Maßgabe der Ziffer 5 Abs. 6 zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Ein Anspruch auf deren dauerhafte Bereitstellung in einer bestimmten Ausgestaltung besteht nicht.

 

(7) Der/Die Nutzer:in stellt sicher, dass die mit der Nutzung der KI-Funktionen befassten Personen über ein für den Einsatz ausreichendes Maß an KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 KI-VO verfügen.

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8. Auftragsbörse und Matching

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(1) Die Auftragsbörse steht ausschließlich Freelancer-Organisationen zur Verfügung.

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(2) Registrierte Nutzer:innen können ihr Profil in der Auftragsbörse für das Matching freischalten. Dabei werden nur jene Profilinformationen mit anderen Nutzer:innen geteilt, die für ein passgenaues Matching erforderlich sind, insbesondere Qualifikationen, Einsatzregion und Stundensatz. Nutzer:innen außerhalb des Matching-Prozesses erhalten keinen Zugriff auf diese Daten.

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(3) Nutzer:innen mit einem kostenpflichtigen Abonnement oder einer Organisationslizenz können darüber hinaus eigene Aufträge in der Auftragsbörse einstellen. Im kostenlosen Leistungsumfang ist ausschließlich die Mitarbeit an geteilten Aufträgen möglich.

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(4) Beim Einstellen eines Auftrags sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu Dauer, Leistungsspezifikation und Stundensatz. Der/Die Nutzer:in ist dafür verantwortlich, dass die eingestellten Angaben keine Geschäftsgeheimnisse und keine personenbezogenen Daten enthalten, deren Weitergabe unzulässig ist; insbesondere sind Namen und Anschriften der eigenen Kund:innen nicht anzugeben.

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(5) Das Matching erfolgt ausschließlich durch den Betreiber. Eine automatisierte Zuordnung oder automatisierte Weitergabe von Auftrags- oder Profildaten findet nicht statt. Der Betreiber gibt die für die Anbahnung erforderlichen Informationen erst nach eigener Prüfung an die jeweils in Betracht kommenden Nutzer:innen weiter. Ein Vermittlungserfolg oder eine bestimmte Anzahl von Vermittlungen wird nicht zugesagt.

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(6) Für die Vermittlung selbst erhebt der Betreiber kein gesondertes Entgelt und keine Provision.

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(7) Nutzer:innen können ihre Profilfreischaltung sowie eingestellte Aufträge jederzeit zurücknehmen. Die Rücknahme bewirkt, dass Profil bzw. Auftrag nicht mehr für das Matching bereitstehen.

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(8) Die Kommunikation zur Projektanbahnung erfolgt nach erfolgtem Matching zunächst außerhalb der Börse; die weitere Auftragsbearbeitung kann anschließend über die Plattform erfolgen.

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(9) Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der eingestellten Profil- und Auftragsinformationen und übernimmt keine Gewähr für eine erfolgreiche Vermittlung oder Auftragserteilung.

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(10) Verträge über die Durchführung von Aufträgen kommen ausschließlich zwischen den beteiligten Nutzer:innen zustande. Der Betreiber wird nicht Vertragspartei, tritt nicht als Handelsvertreter, Makler oder Arbeitsvermittler auf und erbringt keine Arbeitnehmerüberlassung. Die beteiligten Nutzer:innen sind selbst dafür verantwortlich, ihre Zusammenarbeit so zu gestalten, dass keine Scheinselbstständigkeit und keine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung begründet werden.

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(11) Für die Datenverarbeitung im Rahmen der Auftragsbörse gilt die gesonderte Datenschutzinformation.

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9. Inhalte der Nutzer:innen

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(1) Der/Die Nutzer:in bzw. die Organisation bleibt Inhaber:in der Rechte an den in das Portal eingestellten Inhalten, insbesondere an Unternehmens- und Kundendaten, Dokumenten, Sicherheitsdatenblättern, Begehungsprotokollen, Tätigkeitsprofilen und Gefährdungsbeurteilungen („Nutzerinhalte“). Dem Betreiber wird das einfache, räumlich unbeschränkte und auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages befristete Recht eingeräumt, die Nutzerinhalte zu speichern, zu vervielfältigen und zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Ein Recht zur Nutzung für eigene Zwecke des Betreibers wird hierdurch nicht begründet. Für Inhalte, die im Rahmen einer Organisation erstellt werden, gilt ergänzend Ziffer 3 Abs. 6.

 

(2) Der/Die Nutzer:in sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den Nutzerinhalten zu verfügen. Dies gilt insbesondere für urheberrechtlich geschützte Unterlagen Dritter, für Sicherheitsdatenblätter sowie für technische Regeln und Normen – etwa DIN-, VDI- oder DGUV-Regelwerke –, deren Einstellung in das Portal nur zulässig ist, soweit die entsprechenden Nutzungsrechte zustehen.

 

(3) Untersagt ist das Einstellen von Inhalten, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere

von rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder irreführenden Inhalten sowie von Schadsoftware.

 

(4) Der/Die Nutzer:in bzw. die Organisation ist für die Sicherung der Nutzerinhalte selbst verantwortlich und wird geschäftlich relevante Inhalte in angemessenen Abständen auch außerhalb des Portals sichern. Die Exportmöglichkeiten nach Ziffer 16 Abs. 5 bleiben unberührt.

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10. Mitwirkungspflichten und Sicherheit

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(1) Der/Die Nutzer:in ist verpflichtet, mit den Login-Daten sorgfältig umzugehen und ein sicheres, nicht anderweitig verwendetes Kennwort zu wählen. Soweit der Betreiber eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbietet, ist der/die Nutzer:in verpflichtet, diese zu aktivieren. Es ist ausnahmslos untersagt, die Login-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Login-Daten zu ermöglichen. Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Benutzer:innenkontos durch Dritte sind dem Betreiber unverzüglich über kontakt@arbeitsschutz24.de mitzuteilen.

 

(2) Das Benutzer:innenkonto ist ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch eine einzelne natürliche Person bestimmt. Die Weitergabe von Login-Daten an Dritte, die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen sowie die Übertragung von Abonnements auf andere Personen sind untersagt. Weitere Personen benötigen jeweils ein eigenes Benutzer:innenkonto; sie können nach Ziffer 3 Abs. 2 in die Organisation eingeladen werden. Die Übertragung von Lizenzplätzen innerhalb einer Organisation nach Ziffer 3 Abs. 7 bleibt unberührt.

 

(3) Der/Die Nutzer:in muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb des Portals oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten.

 

Dazu zählen insbesondere:

  • die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung des Portals;

  • das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung des Portals erforderlich ist;

  • das Umgehen oder Außerkraftsetzen von Sicherheitsmaßnahmen, Zugangsbeschränkungen oder vertraglichen Nutzungsgrenzen;

  • das automatisierte Auslesen von Inhalten des Portals zum Zweck des Trainings oder der Entwicklung von KI-Modellen; der Betreiber behält sich die Nutzung der von ihm eingestellten Inhalte für Text- und Data-Mining im Sinne des § 44b Abs. 3 UrhG ausdrücklich vor.

 

(4) Sollte es bei der Nutzung des Portals oder seiner Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der/die Nutzer:in den Betreiber hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Kontaktmöglichkeiten bestehen über den Live-Chat und die Ticketfunktion im Portal, über kontakt@arbeitsschutz24.de sowie über die Seite www.arbeitsschutz24.de/kontakt. Für die Meldung von Inhalten, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, gilt das Verfahren nach Ziffer 13.

 

(5) Anhaltspunkte für Sicherheitsvorfälle, die das Portal betreffen, sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Betrifft ein Sicherheitsvorfall personenbezogene Daten, gilt ergänzend Ziffer 15.

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11. Nutzungsrechte und Schutzrechte

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(1) Soweit nicht anders angegeben, liegen sämtliche Rechte an den nicht von den Nutzer:innen erstellten bzw. eingepflegten Inhalten des Portals – einschließlich der Software, der Benutzeroberflächen, der Vorlagen, Checklisten, Fachtexte und Datenbanken – beim Betreiber oder bei dessen Lizenzgebern.

 

(2) Der/Die Nutzer:in erhält für die Dauer des Nutzungsvertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, das Portal und die darin bereitgestellten Inhalte im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs für eigene geschäftliche Zwecke im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu nutzen. Eingeschlossen ist die Verwendung der bereitgestellten Vorlagen, Checklisten und Dokumentenentwürfe im eigenen Unternehmen bzw. im Rahmen der Betreuung eigener Kund:innen, einschließlich der Weitergabe der daraus erstellten Arbeitsergebnisse an diese Kund:innen sowie an Führungskräfte und Beschäftigte des eigenen Unternehmens.

 

(3) Über Abs. 2 hinaus sind die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Inhalten des Portals untersagt, die der Betreiber oder ein Dritter in das Portal eingestellt hat. Jede Art von Mitschnitt oder Aufzeichnung von Online-Unterweisungen ist unzulässig; der/die Nutzer:in wird die Teilnehmenden hierauf hinweisen.

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12. Angebote Dritter

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1) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der Nutzer:innen oder für deren Leistungsfähigkeit. Für die von Nutzer:innen eingestellten Angebote sind allein die anbietenden Nutzer:innen verantwortlich. Der Betreiber nimmt keine allgemeine inhaltliche Überprüfung der Angebote vor; er stellt ausschließlich die Infrastruktur in Gestalt des Portals zur Verfügung. Die Pflichten nach Ziffer 13 bleiben unberührt.

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(2) Der Betreiber hat keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Anzahl registrierte Freelancer Angebote eröffnen. Bei den auf dem Portal registrierten Freelancern handelt es sich um selbstständige Gewerbetreibende, die ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anbieten. Verträge über die Mitarbeit an Aufträgen anderer registrierter Nutzer:innen kommen ausschließlich zwischen den jeweiligen Nutzer:innen zustande. Der Betreiber ist nicht in die Leistungsbeziehung zwischen den Nutzer:innen eingebunden.

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(3) Es ist untersagt, Gutschein- oder Rabattcodes, die über die Plattform erlangt wurden, an Dritte weiterzugeben. Insbesondere ist die Veröffentlichung solcher Codes im Internet oder der Verkauf über Internetplattformen verboten. Ein Anspruch auf Ausgabe von Gutscheinen und/oder Rabatten sowie entsprechenden Codes wird nicht begründet.

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13. Rechtswidrige Inhalte, Meldeverfahren und Maßnahmen

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(1) Der Betreiber überwacht die von Nutzer:innen eingestellten Inhalte nicht allgemein und ist zu einer solchen Überwachung nicht verpflichtet.

 

(2) Nutzer:innen und Dritte können Inhalte, die sie für rechtswidrig halten, über den Live-Chat und die Ticketfunktion im Portal sowie per E-Mail an kontakt@arbeitsschutz24.de melden. Die Meldung soll eine hinreichend begründete Darlegung der Gründe, die genaue elektronische Fundstelle des Inhalts, den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person sowie eine Bestätigung der Richtigkeit der Angaben enthalten. Der Betreiber bestätigt den Eingang der Meldung unverzüglich und teilt seine Entscheidung sowie die verfügbaren Rechtsbehelfe mit.

 

(3) Stellt der Betreiber fest, dass Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, kann er die betroffenen Inhalte entfernen, den Zugang zu ihnen sperren, ihre Sichtbarkeit einschränken oder das Benutzer:innenkonto vorübergehend oder dauerhaft sperren. Der Betreiber wählt die Maßnahme unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der berechtigten Interessen des/der Nutzer:in aus und setzt, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist, zuvor eine Frist zur Abhilfe.

 

(4) Der Betreiber teilt eine Maßnahme nach Abs. 3 unter Angabe der Gründe mit, einschließlich der zugrunde liegenden Tatsachen, der Rechtsgrundlage oder der einschlägigen Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen sowie der verfügbaren Rechtsbehelfe. Dies gilt nicht, soweit eine Behörde um Unterlassung der Mitteilung ersucht hat.

 

(5) Der/Die Nutzer:in kann einer Maßnahme innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über kontakt@arbeitsschutz24.de widersprechen. Der Betreiber prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis der Prüfung mit.

 

(6) Erlangt der Betreiber Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, unterrichtet er unverzüglich die zuständigen Behörden.

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14. Haftung, Freistellung

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(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

 

(2) Im Übrigen haftet der Betreiber bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Nutzer:in regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

 

(3) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den/die Nutzer:in zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Ziffer 6 Abs. 3 und Ziffer 9 Abs. 4 bleiben unberührt.

 

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Sie gelten nicht, soweit der Betreiber eine Garantie übernommen hat.

 

(5) Der/Die Nutzer:in stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des/der Nutzer:in im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals gegen den Betreiber erhoben werden, soweit der/die Nutzer:in die Rechtsverletzung zu verantworten hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der/die Nutzer:in, alle Kosten zu ersetzen, die dem Betreiber durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen; zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Betreiber wird den/die Nutzer:in über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

(6) Besondere Freistellungsregelungen für das Kundenportal und für Freigaben an Führungskräfte: Der/Die Nutzer:in bzw. die Organisation stellt den Betreiber nach Maßgabe des Abs. 5 von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung des Kundenportals oder aus der Zuweisung von Leselizenzen für das Führungskräfteportal ergeben, insbesondere aus:

  • der Bereitstellung rechtswidriger Inhalte

  • der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten der Ansprechpartner:innen, Führungskräfte oder Beschäftigten

  • der Verletzung von Datenschutzbestimmungen im Verhältnis zu den eigenen Kund:innen oder Beschäftigten

 

(7) Unentgeltliche Leistungen: Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen – insbesondere die Testphase nach Ziffer 4, den anschließenden eingeschränkten Funktionsumfang und den kostenlosen Leistungsumfang – haftet der Betreiber ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für unentgeltliche Leistungen werden keine Verfügbarkeit, keine bestimmte Beschaffenheit und keine Eignung für einen bestimmten Zweck zugesagt; Mängelansprüche sowie Ansprüche auf Aufrechterhaltung, Weiterentwicklung oder Wiederherstellung einzelner Funktionen bestehen nicht. Der Betreiber ist berechtigt, unentgeltliche Leistungen jederzeit einzustellen; die Rechte auf Datenexport und Abruf nach Ziffer 16 Abs. 5 bleiben unberührt.

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15. Datenschutz und Verarbeitung im Auftrag

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(1) Die im Rahmen der Registrierung und der Erstellung eines Benutzer:innenkontos erhobenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Anmeldung und die Nutzung des as24-Portals zu ermöglichen.

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(2) Sofern im Rahmen der Nutzung des as24-Portals eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgen sollte, erfolgt dies im Rahmen der vertraglichen Leistung oder aufgrund einer gesonderten Einwilligung, anderenfalls soweit dies durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist.

 

(3) Verarbeitung im Auftrag: Bei der Nutzung der Fachmodule, der Dokumentenablage, der Begehungsdokumentation, der Kundenverwaltung und des Kundenportals verarbeitet der Betreiber personenbezogene Daten – insbesondere Daten der Ansprechpartner:innen und Beschäftigten der Kund:innen bzw. des Unternehmens sowie die Inhalte bereitgestellter Dokumente – ausschließlich weisungsgebunden im Auftrag. Verantwortliche:r im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist insoweit der/die Nutzer:in bzw. die Organisation, der Betreiber ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, der unter [PLATZHALTER: Abrufort bzw. Abschlussweg des Auftragsverarbeitungsvertrages] abrufbar ist und Bestandteil des Nutzungsvertrages wird. Für den technischen Betrieb der Plattform ist der Betreiber eigenständig verantwortlich.

 

(4) Wird das Portal im Rahmen einer Organisation genutzt, ist die Organisation Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die im Organisationskontext verarbeiteten personenbezogenen Daten; die einzelnen Nutzer:innen handeln insoweit für die Organisation. Die Organisation ist dafür verantwortlich, für diese Verarbeitungen eine Rechtsgrundlage sicherzustellen und ihre Nutzer:innen über die Einsichtsmöglichkeiten der Rollen mit Vollzugriff zu informieren.

 

(5) Bei internen Organisationen betreffen die verarbeiteten Daten die Beschäftigten der Lizenznehmerin. Die Lizenznehmerin ist dafür verantwortlich, die nach dem Beschäftigtendatenschutz erforderlichen Grundlagen zu schaffen und etwaige Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Auswertungen und Übersichten innerhalb des Portals.

 

(6) Der/Die Nutzer:in bzw. die Organisation ist dafür verantwortlich, die betroffenen Personen über die Datenverarbeitung zu informieren und, soweit erforderlich, Einwilligungen einzuholen.

 

(7) Die bei der Nutzung des as24-Portals verarbeiteten Daten werden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandelt. Insbesondere trifft der Betreiber technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten.

 

(8) Weitergehende Hinweise zur Datenverarbeitung sind der gesonderten Datenschutzinformation unter www.arbeitsschutz24.de/datenschutz zu entnehmen. Für datenschutzrechtliche Anfragen ist datenschutz@pthub.de erreichbar.

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16. Beendigung des Nutzungsvertrags, Datenexport und Anbieterwechsel

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(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet durch:

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a. Antrag des/der Nutzer:in auf Löschung des Benutzer:innenkontos im Portal; entsprechende Anträge sind jederzeit möglich und an keine Fristen gebunden;

b. Kündigung durch den/die Nutzer:in, die jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen möglich ist; die Kündigung erfolgt durch aktive Löschung des Benutzer:innenkontos oder durch Kündigungserklärung in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) gegenüber dem Betreiber;

c. Entfernung des Mitglieds aus der Organisation durch eine Person mit Verwaltungsrechten, soweit das Benutzer:innenkonto ausschließlich über diese Organisation genutzt wurde;

d. Kündigung durch den Betreiber mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende;

e. Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen;

f. bei internen Organisationen: Ablauf der Frist nach Ziffer 4 Abs. 2, sofern bis dahin keine Organisationslizenz gebucht wurde;

g. bei Freelancer-Organisationen: Ablauf eines Jahres seit dem letzten Login, sofern kein kostenpflichtiges Abonnement und keine Organisationslizenz besteht. Der Betreiber weist auf die bevorstehende Beendigung mindestens 30 Tage vorher per E-Mail hin. Für eine erneute Nutzung des Portals ist eine Neuregistrierung erforderlich.

 

(2) Mit Beendigung des Nutzungsvertrages endet zugleich die Laufzeit des kostenlosen Leistungsumfangs. Laufzeit und Beendigung kostenpflichtiger Abonnements und zusätzlicher digitaler Services richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; für Organisationslizenzen gilt Ziffer 3 Abs. 10 und 11.

 

(3) Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang zum Portal nach Maßgabe der Ziffer 13 einzuschränken oder zu sperren und den Leistungsumfang nach Maßgabe der Ziffer 5 Abs. 6 zu ändern. Die dauerhafte Einstellung des Portals oder einzelner Funktionen ist gegenüber Nutzer:innen mit kostenpflichtigem Abonnement oder Organisationslizenz nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 5 Abs. 6 zulässig; unentgeltlich bereitgestellte Leistungen kann der Betreiber nach Ziffer 14 Abs. 7 jederzeit einstellen.

 

(4) Mit Wirksamwerden der Beendigung wird das Benutzer:innenkonto gesperrt. Vor der endgültigen Löschung können die Nutzerinhalte nach Maßgabe des Abs. 5 exportiert werden. Nach Ablauf der Abrufphase nach Abs. 5 lit. d leitet der Betreiber die Löschung ein; die Nutzerinhalte werden anschließend vollständig und unwiderruflich gelöscht. Unberührt bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten für die eigenen Rechnungs- und Buchungsunterlagen des Betreibers. Eine Verpflichtung des Betreibers zur weiteren Aufbewahrung von Nutzerinhalten besteht nicht; für die Erfüllung eigener gesetzlicher, berufsrechtlicher oder vertraglicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten ist allein der/die Nutzer:in bzw. die Organisation verantwortlich.

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(5) Datenexport und Wechsel zu einem anderen Anbieter: Es kann verlangt werden, dass die exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden, um zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur zu wechseln. Es gilt Folgendes:

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a. Der Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage ab Zugang des Wechselverlangens und kann einmalig um einen selbst bestimmten angemessenen Zeitraum verlängert werden. Ist der Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt der Betreiber dies innerhalb von 14 Arbeitstagen begründet mit; der Übergangszeitraum beträgt in diesem Fall höchstens sieben Monate.

 

b. Exportierbar sind die Stamm- und Kontaktdaten der Organisation, die Tätigkeitsprofile mit den zugehörigen Gefährdungsbeurteilungen, die Gefahrstoffe einschließlich EMKG-Bewertung und Betriebsanweisungen, die Arbeitsmittel einschließlich Betriebsanweisungen, die Begehungsberichte, sowie die im Dokumenten-Speicher abgelegten Dokumente. Bei Freelancer-Organisationen sind darüber hinaus die Kundenstammdaten sowie die Vertrags-, Auftrags- und Leistungsdaten einschließlich digitaler Leistungsnachweise exportierbar.

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c. Der Betreiber unterstützt den Wechsel mit angemessener Sorgfalt, stellt die für eine Ausstiegsstrategie erforderlichen Informationen bereit und weist auf bekannte Risiken hin. Während der Übertragung und des Abrufs wird ein hohes Sicherheitsniveau gewahrt. Nach Ablauf des Übergangszeitraums stehen die Daten für mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit; danach gilt Abs. 4. Der Export ist auch im eingeschränkten und im kostenlosen Leistungsumfang verfügbar.

 

d. Der Standardexport nach lit. b erfolgt unentgeltlich. Für eine darüber hinausgehende individuelle Unterstützung bei der Migration kann der Betreiber bis zum 11. Januar 2027 ein ermäßigtes, an den entstandenen Kosten ausgerichtetes Entgelt nach Art. 29 der Verordnung (EU) 2023/2854 erheben. Ab dem 12. Januar 2027 erhebt der Betreiber für die Unterstützung beim Wechsel keine Entgelte mehr.

 

(6) Die Beendigung des Nutzungsvertrages entbindet nicht von der Zahlung bereits gebuchter Serviceleistungen. Rückerstattungsansprüche richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; für Organisationslizenzen gilt Ziffer 3 Abs. 11.

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17. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

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(1) Unentgeltliche Leistungen: Für die Testphase nach Ziffer 4 und den kostenlosen Leistungsumfang ist der Betreiber berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

 

(2) Kostenpflichtige Abonnements und Organisationslizenzen: Für entgeltlich bereitgestellte Leistungen ist der Betreiber berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Sachliche Gründe sind insbesondere die Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften oder an eine geänderte Rechtsprechung, die Umsetzung behördlicher Vorgaben, die Anpassung an technische Weiterentwicklungen oder geänderte Funktionen des Portals sowie die Schließung von Regelungslücken. Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zulasten des/der Nutzer:in verschieben oder wesentliche Regelungen des Vertrages verändern, sind ausgeschlossen.

 

(3) In beiden Fällen teilt der Betreiber Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, insbesondere per E-Mail an die im Benutzer:innenkonto hinterlegte Adresse, und weist beim Login auf sie hin. Dabei informiert er über das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen des Schweigens. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht bis zum Wirksamwerden widersprochen wird oder wenn sie im Rahmen des Login ausdrücklich akzeptiert werden. Im Fall des Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen; bei unentgeltlichen Leistungen endet der Nutzungsvertrag über diese Leistungen mit Wirksamwerden der Änderung.

 

(4) Für Änderungen des Leistungsumfangs gilt Ziffer 5 Abs. 6, für Änderungen der Testphase Ziffer 4 Abs. 4. Änderungen von Entgelten richten sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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18. Schlussbestimmungen

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(1) Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung ergibt sich aus Ziffer 5 Abs. 4.

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(2) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.

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(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der/die Nutzer:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die örtliche und internationale Zuständigkeit.

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(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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(5) Die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen können jederzeit unter www.arbeitsschutz24.de/nutzungsbedingungen abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden. Frühere Fassungen werden vom Betreiber vorgehalten und auf Anfrage über kontakt@arbeitsschutz24.de zur Verfügung gestellt.

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Prevention Tech Hub GmbH

Askanischer Platz 1

10963 Berlin

Geschäftsführer: Ronny Senft

 

Stand: 11.09.2026

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